Suchst du einen externen Datenschutzbeauftragten?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Datenschutz in Deutschland. Sie besteht bereits seit 2016, ist aber seit dem 25. Mai 2018 strafbewehrt.
Nun können Behörden oder Wettbewerber Strafen verlangen, wenn sich eine Firma oder ein Verein nicht an die Gesetze halten.
Den Datenschutzbeauftragten kann man intern bestimmen, solange er keine andere verantwortliche Position innerhalb und außerhalb des Unternehmens innehat. Dann bekommt er auch noch ggfls. besondere Rechte z.B. beim Kündigungsschutz.
Oft ist es besser, sich den Datenschutzbeauftragten extern zu bestellen.
Diese Möglichkeit bieten wir mit unserem externen Datenschutzbeauftragten Frank Beckert.
Er kann Datenschutzaudits vornehmen und die gesetzlichen Vorgaben der Ausführung der DSGVO im Unternehmen überwachen und steht beratend zur Seite.
Benötigst Du einen Externen Datenschutzbeauftragten? Dann einfach per E-Mail anfragen: